Zum Inhalt springen
pro-converter

Von Daniel Burrichter 7 Minuten Lesezeit

Wallbox anschließen: was der Netzbetreiber verlangt

Anmeldung, Zustimmung, Leistungsgrenzen und der Fehlerstromschutz — die formalen und technischen Anforderungen an eine Ladeeinrichtung im Überblick.

Eine Wallbox ist technisch kein besonders anspruchsvoller Verbraucher. Was sie von einem Herd oder einem Durchlauferhitzer unterscheidet, ist die Betriebsweise: Sie läuft stundenlang unter voller Last. Daraus folgen sowohl die technischen als auch die formalen Anforderungen.

Anmelden oder genehmigen lassen

Die erste Frage ist keine technische. Jede Ladeeinrichtung muss dem Netzbetreiber gemeldet werden, und ab einer bestimmten Leistung genügt die Meldung nicht mehr.

  • Bis 12 kVA Anschlussleistung: Anmeldung beim Netzbetreiber. Sie erfolgt durch die eintragungspflichtige Elektrofachkraft, nicht durch den Eigentümer.
  • Über 12 kVA: Zustimmung des Netzbetreibers vor der Errichtung. Er prüft, ob das Ortsnetz die zusätzliche Last verträgt.

Eine 11-kW-Wallbox liegt unter der Grenze und ist damit anmeldepflichtig. Eine 22-kW-Wallbox liegt darüber. In der Praxis genehmigen viele Netzbetreiber 22 kW nur mit dauerhafter Leistungsbegrenzung auf 11 kW — was die Frage aufwirft, ob sich das Gerät überhaupt lohnt.

Was die Ladeleistung für die Leitung bedeutet

LadeleistungAnschlussStrom je AußenleiterÜbliche Absicherung
3,7 kWeinphasig16,1 AB16 einpolig
7,4 kWeinphasig32,2 AB32 einpolig
11 kWdreiphasig15,9 AB16 dreipolig
22 kWdreiphasig31,8 AB32 dreipolig

Bemerkenswert an dieser Tabelle: Eine dreiphasige 11-kW-Wallbox zieht je Außenleiter weniger Strom als eine einphasige mit 7,4 kW. Das ist der Grund, warum dreiphasiges Laden bei gleicher Leitung mehr Leistung erlaubt — und warum 11 kW der Regelfall geworden ist.

Der Querschnitt: eine Stufe mehr als nötig

Rechnerisch genügen für 11 kW bei üblicher Verlegung und bis etwa 25 Metern 2,5 mm². Viele Fachbetriebe legen dennoch 4 mm² oder 6 mm². Dafür gibt es drei Gründe:

Dauerlast. Die Belastbarkeitstabellen sind auf Dauerbetrieb ausgelegt, aber mit wenig Reserve. Ein Verbraucher, der sechs Stunden am Stück Nennstrom zieht, bringt die Leitung an ihre thermische Grenze — anders als ein Herd, der in Intervallen arbeitet.

Spannungsfall bei Länge. Garagen und Carports liegen selten neben dem Zählerschrank. Bei 40 Metern und 2,5 mm² liegt der Spannungsfall schon bei zwei Prozent, bei 60 Metern wird die Drei-Prozent-Grenze erreicht.

Spätere Erweiterung. Wer heute 11 kW installiert und in fünf Jahren auf 22 kW aufrüsten will, braucht dann 4 mm². Die Leitung nachträglich zu tauschen kostet ein Vielfaches der Mehrkosten beim ersten Mal.

Der Fehlerstromschutz und wo sich Geld sparen lässt

Ladeelektronik kann glatte Gleichfehlerströme erzeugen. Diese sind für einen gewöhnlichen Fehlerstromschutzschalter vom Typ A nicht nur unsichtbar — sie können ihn magnetisch vorsättigen und damit vollständig blockieren. Der Schutz fällt dann auch für Wechselfehlerströme aus.

Deshalb schreibt DIN VDE 0100-722 einen Schutz gegen Gleichfehlerströme vor. Dafür gibt es zwei Wege:

  1. Ein Fehlerstromschutzschalter Typ B. Er erfasst glatte Gleichfehlerströme und ist entsprechend aufwendig gebaut — je nach Ausführung kostet er mehrere hundert Euro.
  2. Eine Wallbox mit interner Erkennung. Viele aktuelle Geräte überwachen selbst auf Gleichfehlerströme und schalten ab 6 mA ab. Dann genügt ein vorgeschalteter Typ A.

Im Datenblatt steht das unter Begriffen wie „DC-Fehlerstromerkennung 6 mA” oder „RDC-DD integriert”. Diese Angabe vor dem Kauf zu prüfen, ist die wirksamste Einsparung beim gesamten Projekt.

Was Sie nicht selbst machen dürfen

Der Anschluss ist einer eingetragenen Elektrofachkraft vorbehalten. Das ist keine Formalie: Die Kombination aus Dauerlast, Außenbereich und Fahrzeugen mit eigener Leistungselektronik erzeugt Risiken, die eine Laieninstallation nicht abdeckt. Die Fachkraft übernimmt zugleich die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Prüfung vor Inbetriebnahme.

Zum Nachrechnen

Der Wallbox-Rechner führt Querschnitt, Absicherung, Fehlerstromschutz und Meldepflicht in einem Durchgang zusammen und zeigt, was die interne Gleichfehlerstrom-Erkennung ändert.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Seit 2024 gilt für neu installierte Ladeeinrichtungen über 4,2 Kilowatt eine Regelung, die viele Bauherren überrascht: Der Netzbetreiber darf die Leistung im Bedarfsfall vorübergehend drosseln.

Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte, wahlweise als pauschaler Abschlag oder als prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises. Die Drosselung darf 4,2 Kilowatt nicht unterschreiten — laden können Sie also immer, nur langsamer.

Für die Installation bedeutet das: Die Wallbox muss steuerbar sein und benötigt eine entsprechende Anbindung, meist über ein Steuergerät im Zählerschrank. Wer ein Modell ohne diese Fähigkeit kauft, kann es unter Umständen nicht anmelden.

Was den Zählerschrank betrifft

Ältere Zählerschränke sind für Wallboxen häufig nicht vorbereitet. Typische Hürden:

  • Kein Platz für zusätzliche Reihen. Leitungsschutzschalter, Fehlerstromschutz und gegebenenfalls Steuergerät brauchen mehrere Teilungseinheiten.
  • Kein Raum für Zusatzanwendungen. Aktuelle Technische Anschlussregeln verlangen einen definierten Bereich im Zählerschrank für steuerbare Einrichtungen.
  • Zu geringe Anschlussleistung. Bei alten Hausanschlüssen mit 35 Ampere Vorsicherung kann eine 22-kW-Wallbox die Grenze sprengen.

In der Praxis ist der Zählerschrank häufig der größere Kostenblock als die Wallbox selbst. Eine Bestandsaufnahme vor dem Kauf des Geräts erspart unangenehme Überraschungen.

Reihenfolge, die sich bewährt hat

  1. Zählerschrank und vorhandene Anschlussleistung prüfen lassen
  2. Leitungsweg festlegen und Länge messen
  3. Ladeleistung wählen — 11 kW ist für die meisten Fahrzeuge ausreichend
  4. Datenblatt auf interne Gleichfehlerstrom-Erkennung prüfen
  5. Elektrofachkraft beauftragen, Anmeldung erfolgt durch sie
  6. Nach Installation: Prüfprotokoll aushändigen lassen

Schritt vier vor Schritt fünf ist kein Zufall: Steht die Wallbox erst im Karton, ist die Entscheidung über den Fehlerstromschutz bereits gefallen.

Prüfung und Dokumentation nach der Installation

Nach der Errichtung ist eine Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 durchzuführen und zu protokollieren. Lassen Sie sich dieses Protokoll aushändigen — es ist mehr als Bürokratie.

Enthalten sein sollten mindestens:

  • Durchgängigkeit des Schutzleiters über die gesamte Strecke
  • Isolationswiderstand der neu verlegten Leitung
  • Schleifenimpedanz am Anschlusspunkt, aus der sich die Abschaltbedingung ergibt
  • Auslösestrom und Auslösezeit des Fehlerstromschutzschalters
  • Drehfeldrichtung bei dreiphasigem Anschluss

Die Schleifenimpedanz ist der Wert, der am häufigsten fehlt und am meisten aussagt: Aus ihm folgt, ob im Kurzschlussfall genug Strom fließt, um den Leitungsschutzschalter rechtzeitig auszulösen. Bei langen Leitungen ist das keine Selbstverständlichkeit.

Für Versicherungsfälle und beim späteren Hausverkauf ist das Protokoll der Nachweis, dass fachgerecht gearbeitet wurde. Ohne Dokumentation steht im Schadensfall Aussage gegen Aussage.

Der Zeitrahmen realistisch geplant

Von der Entscheidung bis zum ersten Laden vergehen typischerweise vier bis zehn Wochen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber dauert je nach Region ein bis vier Wochen, bei zustimmungspflichtigen Anlagen über 12 kVA auch länger. Hinzu kommen Terminfindung mit dem Elektrobetrieb und gegebenenfalls Umbauten am Zählerschrank.

Wer die Wallbox zum Fahrzeugtermin bereit haben will, sollte den Prozess also nicht erst mit der Fahrzeugbestellung starten.

Quellen und Normen

  • DIN VDE 0100-722 — Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
  • Niederspannungsanschlussverordnung — Anmeldung und Zustimmung
  • VDE-AR-N 4100 — Technische Anschlussregeln Niederspannung

Passende Rechner